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   OLG Bamberg, 19.04.1989 - Ws 148/89   

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https://dejure.org/1989,5772
OLG Bamberg, 19.04.1989 - Ws 148/89 (https://dejure.org/1989,5772)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.04.1989 - Ws 148/89 (https://dejure.org/1989,5772)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. April 1989 - Ws 148/89 (https://dejure.org/1989,5772)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1989, 486
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Dieser Rechtsgedanke erfordert es auch, dass bei der Ermittlung der Dauer der zu erwartenden Strafhaft eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB jedenfalls dann berücksichtigt werden muss, wenn sie im konkreten Fall zu erwarten ist (vgl. BVerfGK 7, 140 ; OLG Celle, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 StE 6/01 -, NStZ-RR 2002, S. 254; OLG Hamm, Beschluss vom 5. November 1992 - 3 Ws 540/92 -, JURIS; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. April 1989 - Ws 148/89 -, StV 1989, S. 486; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 1986 - 1 Ws 146/86 -, NStZ 1986, S. 568; LG Köln, Beschluss vom 24. Juni 1998 - 110-13/97 -, StraFo 1998, S. 351; LG Zweibrücken, Beschluss vom 29. September 1994 - 1 Qs 135/94 -, StV 1994, S. 589; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 112 Rn. 48; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1996, § 120 Rn. 10; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 120 Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 30.06.2009 - 1 Ws 313/09

    Untersuchungshaft: Außervollzugsetzung des Haftbefehls wegen des

    Die Beachtung dieses Abwägungsbelanges führt aber regelmäßig dazu, dass der Vollzug der Untersuchungshaft jedenfalls dann beendet und der noch bestehenden Fluchtgefahr durch zwangsläufig andere, mildere Mittel begegnet werden muss, wenn anderenfalls der für die Resozialisierungsbemühungen erforderliche Zeitraum durch die Untersuchungshaft verbraucht würde (so schon OLG Bamberg StV 1989, 486).
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